Berlin: Seit dem 10. Februar 2023 haben die Bewohner der Hauptstadt Berlin die Möglichkeit, eine großzügige Förderung von bis zu 500 € für die Installation eines Balkonkraftwerks zu erhalten. Mit dem SolarPLUS-Programm strebt Berlin an, ihren Anteil an Solarstrom auf satte 25 % zu erhöhen und setzt dabei auf die tatkräftige Unterstützung ihrer Bürgerinnen und Bürger, um die Energiewende voranzutreiben.
Zusätzlich zu den bereits zu Beginn des Jahres umgesetzten Maßnahmen zur Mehrwertsteuersenkung auf 0 % bietet sich den Berliner Mieterinnen und Mietern nun eine einzigartige Gelegenheit, ein Solar Balkonkraftwerk zu erwerben – und das zu noch nie dagewesenen, erschwinglichen Preisen. Es sei jedoch erwähnt, dass das Förderprogramm seine Grenzen hat und auf maximal 14.000 Unterstützungsfälle begrenzt ist. Für das Förderprogramm stehen insgesamt sieben Millionen Euro zur Verfügung.
Was benötigen Sie für die Förderungsbeantragung?
- Diese Förderung richtet sich ausschließlich an Hauptmieter und Hauptmieterinnen mit erstem Wohnsitz in Berlin.
- Das Balkonkraftwerk muss in Berlin installiert und in Betrieb genommen werden.
- Für die Nutzung dieser Förderung ist die schriftliche Zustimmung Ihres Vermieters erforderlich, für die wir Ihnen ein Musterschreiben bereitstellen.
- Ein Stromzähler mit Rücklaufsperre oder ein Zweirichtungszähler ist notwendig. Falls Ihr Haushalt über keinen solchen Zähler verfügt, kann die Stromnetz Berlin GmbH einen kostenfreien Austausch arrangieren.
Wie hoch ist die finanzielle Unterstützung für Steckersolargeräte?
Die maximale Förderung für Steckersolargeräte beträgt bis zu 500 Euro pro Gerät, einschließlich der Kosten für PV-Module und einen Balkonkraftwerk Wechselrichter. Bitte beachten Sie, dass nur förderfähige Ausgaben berücksichtigt werden. Es ist wichtig zu beachten, dass das Förderprogramm auf höchstens 14.000 Fälle begrenzt ist.
Wir möchten darauf hinweisen, dass die Anschaffung von Speichern für Steckersolargeräte im Rahmen des SolarPLUS-Förderprogramms nicht unterstützt wird.
Was sind wichtige Überlegungen bei der Antragstellung für die Förderung?
- Der Antrag sollte vor dem Erwerb des Steckersolargeräts eingereicht werden, um förderfähig zu sein.
- Es ist erforderlich, das Solar Balkonkraftwerk bei der Stromnetz Berlin GmbH und der Bundesnetzagentur anzumelden.
- Nach der Genehmigung des Antrags sollte das Balkonkraftwerk innerhalb eines Jahres in Betrieb genommen werden.
- Die Förderung erfordert, dass das Balkonkraftwerk am ursprünglichen Installationsort mindestens drei Jahre lang genutzt wird.
Wo muss ich meinen Antrag für die Förderung einreichen und wie geht das?
Die Antragstellung erfolgt online über die Website der IBB Business Team GmbH, die im Auftrag des Landes Berlin und der Investitionsbank Berlin (IBB) Förderprogramme betreut. Wichtig zu beachten ist, dass das Steckersolaranlage zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht erworben oder in Auftrag gegeben sein darf.
Welche Unterlagen werden bei der Antragstellung benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
- Dokumente zur Verifizierung des Objekts, wie beispielsweise ein Grundbuchauszug, Mietvertrag für die Wohnung oder Pachtvertrag für den Garten
Welche Unterlagen sind erforderlich, um die Förderung auszuzahlen?
- Rechnung für das Steckersolargerät
- Beleg zur Bestätigung der Zahlung (wie Einzelumsatznachweis oder Kontoauszug). Bitte beachten Sie, dass Barzahlungen nicht akzeptiert werden und entsprechende Nachweise erforderlich sind.